Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft bei der Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre ist für jedermann im Rahmen der Satzungen (§§ 4 bis 8) möglich.

Bei Interesse wenden Sie sich am besten an einen der Funktionäre (vgl Organe) bzw an den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher oder senden Sie einfach die ausgefüllte Beitrittserklärung an die ÖGGL (vgl Kontakt)